Chronik der Freiwilligen Feuerwehr Großthiemig
1946 – 1961
Die ersten Gesetze
Aus den Nachkriegsjahren ist nur sehr wenig bekannt. Am 01.03.1949 wurde die gesamte Technik an den Löschgruppenführer Stange Richard übergeben.
Am 18. Januar 1956 wurde das Gesetz zum Schutz vor Brandgefahren und die erste Durchführbestimmung zu diesem Gesetz beschlossen. In der Präambel dieses Gesetzes heißt es unteranderem: „Der Brandschutz ist ein wichtiger Teil der staatlichen Maßnahmen, die der öffentlichen Sicherheit und Ordnung dienen“. Sie beinhaltet weiterhin die Bedeutung der Freiwilligen Feuerwehren und den Aufbau des Vorbeugenden Brandschutzes.
Im Zuge dessen wurden Brandschutzbeauftragte für einzelne Strassen benannt. Dies waren Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr. Die Ausbildung erfolgte durch den Kreis. Zur Organisation der Arbeit der Feuerwehr bei größeren Einsätzen wurden Wirkungsbereiche gebildet. Wirkungsbereichleiter unseres Bereiches war der Kamerad Helmut Beger.
In den nachfolgenden Jahren hat die Wehr einen Tragkraftspritzenanhänger (TSA) mit Holzaufbau erhalten.
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