Sitzung der Gemeindevertretung Großthiemig am 22.02.2021

Auf der Sitzung der Gemeindevertretung Großthiemig am 22.02.2021 wurden folgende Beschlüsse gefasst, die hiermit öffentlich bekannt gemacht werden:

Beschluss-Nr.: 04/2021 

Vergabeangelegenheiten: Erstellung eines Lage- und Höhenplanes als Grundlage eines Bebauungsplanes „Straße des Aufbaus“ (Flur 15, Flurstück 223, 205, 203, 202, 118 und 117 in der Gemarkung Großthiemig 

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Unsere neue Amtsdirektorin ist gewählt

Frau Kathleen Wilken aus Frauenhain wurde einstimmig mit 8 Stimmen zur neuen Amtsdirektorin des Amtes Schradenland gewählt. Ihre 8-jährige Amtszeit beginnt am 1. Juni 2021.

Auf diesem Wege gratulieren wir Frau Wilken und wünschen Ihr viel Erfolg für die kommenden Aufgaben.

Bauland Großthiemig

Bauland in Großthiemig verfügbar

Die Gemeinde Großthiemig bietet erschlossene Einzelparzellen in einen wunderschön gelegenenen Neubaugebiet an. Die Erschließung wird voraussichtlich in diesem Jahr abgeschlossen sein.

Es werden insgesamt 11  Einzelparzellen mit Größen zwischen 700 m² und 1.400m² zum Verkauf angeboten (siehe Karte). 

Interessenten können sich gern an Sven Sucher im Amt Schradenland wenden.

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Informationen zum Radwegeausbau von Großthiemig nach Frauwalde

Der Start des Ausbaus des Radweges von Großthiemig nach Frauwalde hat sich infolge von Planungsänderungen seitens des Landkreises Oberspreewald-Lausitz verzögert. Demnach soll der Radweg von der südlichen Seite der L59 auf die Nordseite verlegt werden. Die Nachplanungen dazu erfolgten im April 2020. Die abstimmenden Planungen zwischen den Landkreisen Elbe-Elster (EE) und Oberspreewald-Lausitz (OSL) wurden im August 2020 abgeschlossen. Die Bewilligung der Fördermittel für den Landkreis OSL stehen noch aus, für den Landkreis EE liegen diese bereits vor. Die Ausschreibung der Bauleistungen soll im Oktober 2020 erfolgen – die Auftragsvergabe noch im IV. Quartal 2020. Voraussichtlicher Baubeginn ist 2021.

Kabinett beschließt erste Lockerungen der Corona-Beschränkungen in Brandenburg

Kabinett beschließt erste Lockerungen der Corona-Beschränkungen in Brandenburg

Brandenburg ist bei der Eindämmung des Coronavirus auf einem guten Weg und wird ab Montag (20.04.) schrittweise erste Beschränkungen lockern.

Ab dem 22. April 2020 dürfen unter strikter Beachtung der erforderlichen Hygienestandards, der Steuerung des Zutritts und der Vermeidung von Warteschlangen wieder öffnen:

  • Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 m² (bzw. Geschäfte, die ihre Verkaufsfläche auf 800 m² reduzieren)
  • Kfz-Händler, Fahrradhändler und Buchhändler (unabhängig von der Verkaufsfläche)
  • öffentliche und universitäre Bibliotheken
  • Galerien und Museen
  • Tierparks und Wildgehege

Friseure dürfen – unter Einhaltung notwendiger Hygieneregeln – ab dem 4. Mai wieder öffnen. Andere körpernahe Dienstleistungen wie Nagelstudios, Tätowierer, Kosmetikstudios, Fußpflege, Massagesalons bleiben weiterhin geschlossen.
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Kabinett beschließt erste Lockerungen der Corona-Beschränkungen in Brandenburg

Schließung öffentliche Einrichtungen und Absage öffentlicher Veranstaltungen aufgrund CORONA-Virus

Auf Grund der Coronavirus-Krise sind ab sofort die öffentlichen Einrichtungen im Amtsgebiet geschlossen.

Es betrifft:

  • Jugendclubs
  • Sporthallen
  • Kegelbahn
  • Dorfgemeinschaftshäuser
  • Minispielfelder
  • Spielplätze
  • Sport- und Freizeiteinrichtungen, die von Vereinen genutzt werden

Alle öffentlichen Veranstaltungen sind bis auf Weiteres abgesagt, z. B. alle Veranstaltungen zum Osterfest, wie z. B. Osterfeuer.

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Eine Spendensammlung für unser Freibad

Die Gemeinde Großthiemig bittet um Ihre Spende

Wer in den letzten Wochen an unserem Freibad vorbeigekommen ist, wird gesehen haben, dass dieses einer gründlichen Sanierung bedarf. Um auf langer Sicht einen überschaubaren Kostenrahmen bei der Unterhaltung zu erreichen, ist eine Sanierung unausweichlich gewesen.

So wird das Freibad nach dem Umbau natürlich auch schicker, moderner und attraktiver, das ist auch ein entscheidender Aspekt gewesen, das Projekt “Sanierung Freibad” anzugehen.

Die Gemeindevertretung hat sich dazu entschlossen, das Freibad zu sanieren. Die Bauarbeiten haben bereits begonnen, um pünktlich zur Badesaison zu eröffnen.

Anderenorts werden Freibäder geschlossen.
Wir wollen aber unser Bad erhalten, weiter betreiben und auch grundlegend erneuern.

Die Sanierung des örtlichen Freibades stellt die Gemeinde Großthiemig vor eine ihrer größten finanziellen Aufgaben der letzten Jahre. Da auch die Unterhaltung des Freibades zu den freiwilligen Aufgaben der Gemeinde gehört, bitten wir um Ihre Spende.

Um die Kosten der Gemeinde Großthiemig hinsichtlich der Sanierung des Freibades zu minimieren und so zum Erhalt dieses “Sport-, Kommunikations- und Feizeitzentrums” beizutragen, bitten wir die Einwohner von Großthiemig um finanzielle Unterstützung, egal in welcher Höhe.

Gern wird vom Amt Schradenland eine Spendenquittung erstellt, die Sie
steuerlich geltend machen können.

Unser Spendenkonto :  Spende Freibad Großthiemig
Bank:                         Sparkasse Elbe- Elster
Konto-Nr.:                  IBAN DE 55 180 510 00 3590 150 040
BLZ:                          BIC  WELA DED 1EES

Die Gemeindevertretung Großthiemig bedankt sich ganz herzlich bei Ihnen!

Freibad Großthiemig

Heimatkundlicher Abend anlässlich 650 Jahre urkundlicher Ersterwähnung von Großthiemig (1364-2014)

Heimatkundlicher Abend anlässlich 650 Jahre urkundlicher Ersterwähnung von Großthiemig (1364-2014)
im Gasthof “Zur Linde” – am Freitag, dem 28. März, um 18.00 Uhr
650 Jahre Großthiemig

Die Schradenbuchautoren Dietrich Hanspach, Reinhard Kißro und Ralf Uschner führen mit ortsbezogenen Beiträgen durch die Ortsgeschichte

Es laden herzlich ein: Andreas Klemm, der Bürgermeister und Thilo Richter, der Amtsdirektor.
2014 vortrag 650jahre grossthiemig

Beschlüsse der Gemeindevertretersitzung am 25.10.2012

GroßthiemigAuf der Sitzung der Gemeindevertretung Großthiemig am 25.10.2012 wurden folgende Beschlüsse gefasst, die hiermit öffentlich bekannt gemacht werden

Beschluss-Nr. 18/2012
Die Gemeindevertretung Großthiemig beschließt gemäß nachfolgend aufgeführten Argumenten eine eigene Fläche zur Windenergienutzung auszuweisen und widerspricht hiermit dem vorliegenden Entwurf des sachlichen Teilregionalplanes „Windenergienutzung“

  • Die Gemeindevertretung Großthiemig möchte im Teilregionalplan „Windenergienutzung“ der Regionalen Planungsgemeinschaft
  • Lausitz-Spreewald eine Fläche in Größe von ca. 173 ha auf der Gemarkung Großthiemig nördlich der Pulsnitz gemäß beiliegenden Lageplan ausweisen.
  • Ein rechtsverbindlich festgesetztes Naturschutzgebiet und Landschaftsschutzgebiet nördlich der Pulsnitz ist der Gemeindevertretung nicht bekannt.
  • Einen Ausschlussgrund Wald lässt sich aus dem beiliegenden Lageplan auch nicht entnehmen.
  • In der ausgewiesenen Fläche für Windkraftanlagen wird keine Überschwemmungsfläche nach den ersten Untersuchungen vermutet.
  • Für das FFH Gebiet entlang der Pulsnitz gehen durch die eigene ausgewiesene Planungsfläche keine Eingriffe und Störungen aus.
  • Für die Schradenniederung/Pulsnitzniederung wird zurzeit eine Untersuchung der Fauna und Flora durchgeführt und deren Ergebnis in einer gesonderten Stellungnahme nachgereicht.
  • Für das geschützte Flächennaturdenkmal „Flurgehölz Gut Schönau“ ist ein ausreichender Abstand vorgesehen.

Für den Amtsbereich (der Gemeinden Großthiemig, Hirschfeld, Gröden und Merzdorf) wird zum jetzigen Zeitpunkt ein Energiekonzept geplant. Mit der Erstellung eines kommunalen Energiekonzeptes sollen die Möglichkeiten, Potentiale für das Schradenland untersucht werden. Ziel soll es sein, Synergieeffekte zwischen der Energieerzeugung, Verteilung/Netze) und Speicherung aufzuzeigen und zu erschließen. Die Ermittlung von Einsparpotenzialen u. a. an kommunalen Gebäuden als auch der Straßenbeleuchtung sollen Kostensenkungsmöglichkeiten für die Gemeinden aufzeigen.

Beschluss-Nr. 19/2012
Beschlussfassung über die 1. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Großthiemig für das Friedhofs- und Bestattungswesen vom 17.05.2011.

Beschluss-Nr. 20/2012
Beschlussfassung über die 1. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Großthiemig für die Erhebung von Friedhofsgebühren vom 27.05.2010.

Beschlüsse der Gemeindevertretersitzung am 22.03.2012 und 26.04.2012

GroßthiemigAuf derSitzung der Gemeindevertretung Großthiemig am 22.03.2012 und 26.04.2012 wurden folgende Beschlüsse gefasst, die hiermit öffentlich bekannt gemacht werden

Beschluss-Nr.: 05/2012
Beschlussfassung über die Essengeldbeiträge in der KiTa ab 01.04.2012:
KK/KG-Kinder 1,90 EUR/Portion
Hortkinder 2,10 EUR/Portion

Beschluss-Nr.: 06/2012
Zustimmung zum Wegenutzungsvertrag mit der Spree Gas für weitere 20 Jahre

Beschluss-Nr.: 07/2012
Beschlussfassung zur Haushaltssatzung 2012 mit ihren Anlagen sowie den Investitionsplan 2012. Der Haushaltsplan für das
Haushaltsjahr 2012 wird
1. im Ergebnishaushalt mit dem Gesamtbetrag der
  ordentlichen Erträge auf 1.481.700,00 EUR
  ordentlichen Aufwendungen auf 1.553.000,00 EUR
2. im Finanzhaushalt mit dem Gesamtbetrag
  Einzahlungen auf 1.504.600,00 EUR
  Auszahlungen auf 1.498.400,00 EUR
festgesetzt.

Es wird festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite auf —
2. der Gesamtbetrag der VE —
3. der Gesamtbetrag der Kassenkredite auf 200.000,00 EUR

Beschluss-Nr.: 08/2012
Beschlussfassung über die öffentliche Bekanntmachung zum neuen Abschluss eines Wegenutzungs- bzw. Konzessionsvertrages für die Energieversorgung.