Kabinett beschließt erste Lockerungen der Corona-Beschränkungen in Brandenburg
Brandenburg ist bei der Eindämmung des Coronavirus auf einem guten Weg und wird ab Montag (20.04.) schrittweise erste Beschränkungen lockern.
Ab dem 22. April 2020 dürfen unter strikter Beachtung der erforderlichen Hygienestandards, der Steuerung des Zutritts und der Vermeidung von Warteschlangen wieder öffnen:
- Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 m² (bzw. Geschäfte, die ihre Verkaufsfläche auf 800 m² reduzieren)
- Kfz-Händler, Fahrradhändler und Buchhändler (unabhängig von der Verkaufsfläche)
- öffentliche und universitäre Bibliotheken
- Galerien und Museen
- Tierparks und Wildgehege
Friseure dürfen – unter Einhaltung notwendiger Hygieneregeln – ab dem 4. Mai wieder öffnen. Andere körpernahe Dienstleistungen wie Nagelstudios, Tätowierer, Kosmetikstudios, Fußpflege, Massagesalons bleiben weiterhin geschlossen.
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